Die wichtigsten Informationen
Unsere Tauglichkeitsuntersuchungen für Piloten nach LAPL Rechten
LAPL
Segelflieger und LAPL-Piloten herzlich willkommen!
Möchten Sie die Flugberechtigung LAPL zum Führen eines Kleinflugzeuges, Segelflugzeugs oder eines Luftsportgerätes erwerben oder erhalten, dann sind Sie zum Erwerb Ihres Erst- und Folgemedicals herzlich willkommen in unserer Untersuchungsstelle.
Willkommen sind auch Pilotinnen und Piloten mit Lizenzen aus anderen EASA-Staaten wie der Schweiz, Östereich oder Frankreich.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- Den Antrag auf Tauglichkeitsuntersuchung
- Personalausweis
- Flugbuch, Fluglizenz(en), letztes Tauglichkeitszeugnis (falls vorhanden)
- Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen, die sich auf die Tauglichkeit auswirken können, bitte auch umfassende ärztliche Berichte. Falls nicht vorhanden, bitte vorher besorgen (z.B. Krankenhausberichte, Facharztbefunde)
- Brille bzw. Sehhilfe (Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen)
- Brillenpass und wenn vorhanden, einen augenärztlichen Vorbefund
Wann wird ein neues Medical fällig?
- nach 60 Monaten bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
- nach 24 Monaten: bei Inhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Augenarzt
Wann brauche ich eine augenärztliche Voruntersuchung?
Immer bei der Erstuntersuchung.
Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.
Die augenfachärztliche Untersuchung wird vom LBA nur anerkannt, wenn die Dokumentation über das entsprechende LBA-Formular erfolgt:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L6/25_Augenaerztlicher_U_Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3
